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1. BCG

1. Bleidenstadter Carnevals
Gesellschaft 1953 e.V.

Seit nunmehr 70 Jahren besteht die 1. Bleidenstadter Carnevalsgesellschaft in Taunusstein-Bleidenstadt und wurde im Laufe der Zeit aufgrund ihrer angesehenen Prunksitzungen weit über die Grenzen Taunussteins hinaus bekannt. Viele ehrenamtliche aktive Mitglieder tragen jedes Jahr zu gelungenen Veranstaltungen bei. Die Unterstützung durch unsere Senatoren und Sponsoren gewährleistet, dass jedes Jahr wieder ein außergewöhnliches Programm auf die Beine gestellt werden kann. Auch mit Hilfe zahlreicher passiver Mitglieder findet der Verein durch einen kleinen Beitrag Unterstützung.

Aktiv sein

Bedeutet nicht nur gemeinsam Veranstaltungen planen, organisieren und durchführen, sondern auch viel Spaß bei geselligen Stammtischabenden, Ausflügen und Veranstaltungen.

Das Neuste

Veranstaltungen der 1.BCG

Karten schon bestellt ?

Stadtorden Taunusstein 2023 ging an Hanns-Olaf Deegener

Herzlichen Glückwunsch lieber Olaf zum Stadtorden Taunusstein !

Einladung Jubiläums Eröffnung 12.11.23

  Unbenannte-Anlage-00030.htm Einladung-Eroeffnung-12.11.23.pdf

Über uns

Vorstand

Der Gesamtvorstand der 1. Bleidenstadter Carnevals Gesellschaft besteht derzeit aus insgesamt 15 Personen von denen 5 Personen die Geschäftsführung obliegt. Der Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt.

Komitee

Das Komitee der 1. BCG besteht aus mindestens elf Würdenträgern, deren Aufgabe es ist, bei der Planung und Organisation von vereinseigenen Veranstaltungen wie z.B. den Gala-Ball oder die Prunksitzung tatkräftig Unterstützung zu leisten. Aus dem Komitee wird zu Beginn einer jeden neuen Session der Elferrat gebildet, der in seinem Amt vereidigt wird.

Senat

Mitglieder des Senats können in erster Linie Personen aus dem wirtschaftlichen oder politischen Bereich werden. Das Geschlecht spielt für die Mitgliedschaft im Senat keine Rolle. Die Aufnahme in den Senat erfolgt im Rahmen des festlichen BCG-Balles. Für die Aufnahme in den Senat ist keine ordentliche Mitgliedschaft erforderlich.

Tanzgarden

Bereits ab einem Alter von 3 Jahren können Mädchen und auch Jungs bei der Tanzgarde mitmachen. Voraussetzung hierfür ist das schriftliche Einverständnis der Eltern. Das Training der „Little Smilies“ (3-18 Jahre) findet mittwochs von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Sport und Jugendzentrum „emalige Bücherei“ in Taunusstein Bleidenstadt statt.