…wird dem Senator in spe vom Präsidium angetragen.
Mitglieder des Senats können in erster Linie Personen aus dem wirtschaftlichen oder politischen Bereich werden. Das Geschlecht spielt für die Mitgliedschaft im Senat keine Rolle. Die Aufnahme in den Senat erfolgt im Rahmen des festlichen BCG-Balles. Für die Aufnahme in den Senat ist keine ordentliche Mitgliedschaft erforderlich. Aus Anlass der Aufnahme in den Senat empfängt der Senator die Insignien (Narrenkappe, Orden). In den Folgejahren wird eine Spende von 222 Euro erwartet. Die Mitglieder des Senats erhalten in jedem Jahr den Verdienstorden der Gesellschaft. Der Senat bildet den Förderkreis der Gesellschaft.
Die Mitglieder des Senats unterstützen die Gesellschaft nach eigenem Ermessen. Der Senat ist zu allen Veranstaltungen der Gesellschaft willkommen, irgendwelche Verpflichtungen obliegen den Senatoren jedoch nicht, es sei denn, es würde über die Mitgliedschaft im Senat hinaus eine aktive Mitarbeit gewünscht. Die Mitglieder haben in erster Linie repräsentative Aufgaben. Im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten können Sie, wie die Mitglieder des Ehrenrates, an Abordnungen teilnehmen und die Gesellschaft repräsentativ vertreten.
Die Kleidung der namentlichen Senatsmitglieder sollte einheitlich bestehen aus weißer Smoking- oder Dinnerjacket und Narrenkappe. Ebenso wie die Mitglieder des Senats die Gesellschaft unterstützen, möchte auch die Gesellschaft die Senatoren im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unterstützen. Dies gilt insbesondere für Geschäftsleute, deren Angebot bevorzugt von den Vereinsmitgliedern wahrzunehmen ist.
Der Senat ist autark und wählt den Senatspräsidenten auf Vorschlag des Präsidiums selbst und zwar in geheimer Wahl. In den Mitgliedsversammlungen und im Vorstand haben die Senatoren das Recht auf Anwesenheit und auf Mitsprache. Sie sind jedoch nicht stimmberechtigt (Ausnahme: ordentliche Mitgliedschaft). Bei Abordnungen hat jeder Senator in Abstimmung mit dem Präsidium das Recht, Orden zu verleihen und in Empfang zu nehmen.